BEWERBUNG

Schwarz Fellowship

Ausgrabung auf dem Zionsberg in Jerusalem (c) BAI/DEI

BEWERBUNG

Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • vollständig ausgefülltes Formblatt zur Bewerbung (Antrag Schwarz Fellowship)
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Bildung, außerfachlichen Interessen und Sprachkenntnissen,
  • Fotokopie des letzten Hochschulabschlusszeugnisses mit Einzelnoten der geprüften Fächer,
  • (für Habilitanden) die Promotionsurkunde,
  • Beschreibung des Forschungsprojekts (5-10 Seiten; einschließlich Arbeitstitel; Abstract; Forschungsfrage – Problemstellung – Arbeitshypothese; Forschungsstand – eigene Vorarbeiten; Methodik – vorläufige Gliederung; ggf. Korpus der einzubeziehenden Archivalien),
  • Zeitplan für das folgende akademische Jahr einschließlich eventueller Forschungsreisen,
  • Empfehlungsschreiben des Betreuers/der Betreuerin der Promotion,
  • zweites Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers und
  • Angaben darüber, ob eine parallele Bewerbung um ein Promotionsstipendium an anderer Stelle angestrebt wird.

Schriftliche Anträge können auf dem Postweg (3-fache Ausfertigung) oder per E-Mail (ein einziges PDF-Dokument; Empfehlungsschreiben können separat übermittelt werden) bis jeweils zum 1.6. bzw. 1.12. eines jeden Jahres an das Sekretariat des Auswahlausschusses gerichtet werden. Es zählen der Poststempel bzw. das Eingangsdatum der Email (s. u. Kontakt).

Nur vollständige Bewerbungsunterlagen werden berücksichtigt.

VORBEHALTE

Die Entscheidung über die Förderung eines beantragten Projektes erfolgt vorbehaltlich der finanziellen Situation des Stipendienfonds durch einen Auswahlausschuss.

Bei der Beantragung und der Bewilligung der Stipendien sind Rechtsmittel ausgeschlossen.

VORAUSWAHL

Das Sekretariat des Auswahlausschusses prüft die formale Zulassung für das Auswahlverfahren. Im positiven Fall, legt es die Unterlagen dem Auswahlausschuss zur Entscheidung vor.    

BEGUTACHTUNG

Vom Auswahlausschuss begutachtet werden

  • die Qualität der eingereichten Unterlagen,
  • die Qualität des vorgelegten Promotions-/Habilitationsvorhaben,
  • das Vorhandensein einer ausreichenden fachlichen Betreuung und
  • der Interessenhorizont des Bewerbers/der Bewerberin im Bereich der Biblischen Archäologie,

Nach der Begutachtung durch den Auswahlausschuss erhalten die Antragsteller und Antragstellerinnen eine Mitteilung über die Entscheidung Ihres Antrags.

Mit der Vergabe des Stipendiums entsteht kein Anstellungsverhältnis mit der das Stipendium vergebenden Stelle.