FÖRDERUNG

Schwarz Fellowship

Besuch der Ausgrabung unter der Erlöserkirche in Jerusalem (c) BAI/DEI

STIPENDIENLEISTUNGEN

Die Förderungsdauer beträgt max. 3 Jahre. Es gibt keine Verlängerungsmöglichkeit.

Die Stipendien betragen jeweils 20.000 Euro pro Jahr (Auszahlung vierteljährlich).

Hinzu kommen pauschal pro Jahr 1000 Euro für alle Sach- und Reisekosten sowie Literaturanschaffungen. Weitere oder darüber hinausgehende Kosten sind grundsätzlich nicht abrechnungsfähig.

WISSENSCHAFTLICHE KOLLOQUIEN

Für Stipendiaten und Stipendiatinnen ist die Teilnahme an den jährlichen Kolloquien in Berlin (Schwarz Bibliothek) oder Wuppertal (Biblisch-Archäologisches Institut) verpflichtend. Dort sollen die Geförderten jährlich über den Stand ihrer Forschung berichten und mit den weiteren Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie den Mitgliedern des Auswahlausschusses in einen wissenschaftlichen Austausch treten.

VERPFLICHTUNGEN

Während der Förderung sind dem Auswahlausschuss jährlich (Stichtag 15.11. eines jeden Jahres) ausführliche Berichte über den Stand des Vorhabens auszufertigen (8 bis max. 10 Seiten), um eine Weiterförderung im Folgejahr zu ermöglichen. Im Fall der Fristüberschreitung hat der Auswahlausschuss die Möglichkeit, die Bewilligung auszusetzen oder zurückzunehmen.

Nach Abschluss des geförderten Projektes sind dem Auswahlausschuss zwei Exemplare der Promotions- oder Habilitationsschrift als Ausdruck und eine vollständige PDF-Version zu übergeben. In der Promotions- oder Habilitationsschrift ist auf die Förderung durch die Stiftung in angemessener Form hinzuweisen.

Wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin zu dem gleichen Projekt oder Vorhaben während ihres Promotions- oder Habilitationsprojektes von anderer Stelle Gelder beantragen oder erhalten, ist dies dem Sekretariat des Auswahlausschusses mitzuteilen. Betrifft der Antrag den Teil eines übergeordneten Gesamtprojektes, ist das Verhältnis von beantragtem Teil zum Gesamtprojekt zu erläutern.